Kosten

Die Gebühren eines Rechtsanwaltes sind geregelt durch das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und richten sich nach der Höhe des Gegenstandswertes und der Tätigkeit des beauftragten Rechtsanwaltes. Sollten Sie über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügen, besteht unter Umständen die Möglichkeit, Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Daneben besteht die Möglichkeit, eine Honorarvereinbarung abzuschließen.

Für eine Erstberatung fallen Kosten von maximal 190 € zzgl. Mehrwertsteuer an.

Es sind alle Rechtsschutzversicherungen willkommen.

Gern besprechen wir all Ihre Fragen zu den Kosten vorab mit Ihnen.